Werbung und Recht
Wer die Leistungen eines Notars in Anspruch nimmt, muss dafür Gebühren zahlen. Die kann der Notar aber nicht nach Belieben festlegen. Sie sind in einer Gebührenordnung festgelegt und richten sich nach dem Wert des beurkundeten Rechtsgeschäftes.
Wer die Leistungen eines Notars in Anspruch nimmt, muss dafür Gebühren zahlen. Die kann der Notar aber nicht nach Belieben festlegen. Sie sind in einer Gebührenordnung festgelegt und richten sich nach dem Wert des beurkundeten Rechtsgeschäftes.